„Nicht haftfähig“
Krebskranker Star-Koch Schuhbeck weiter auf freiem Fuß

Peter Kneffel/dpa
Schuhbeck wurde zu einer Haftstrafe verurteilt - sitzt aber nicht im Gefängnis (Archiv).

Der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck bleibt auf freiem Fuß. Die Unterbrechung seiner Haft wird bis mindestens zum 5. Mai kommenden Jahres verlängert, wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilte. Dann soll es eine weitere Überprüfung geben.
Ein Sachverständiger sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass Herr Schuhbeck zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nicht haftfähig ist“. Der 77-Jährige ist an Krebs erkrankt und wird außerhalb der Gefängnismauern behandelt.
Eigentlich müsste er seine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten in einem bayerischen Gefängnis absitzen. Das Landgericht München I hatte den Gastronomen im vergangenen Jahr wegen einer ganzen Reihe von Straftaten verurteilt - unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts - und eine frühere Verurteilung aus 2022 wegen Steuerhinterziehung eingerechnet.
Schuhbeck hatte sich mit seinem im Laufe der Jahre aufgebauten Firmengeflecht - Restaurants, Gewürzladen und Partyservice - finanziell übernommen und einen Schuldenberg angehäuft, seine Gläubiger forderten im Insolvenzverfahren 27 Millionen Euro.








