Gut gemeint

Mann will Waffe bei Regenstaufer Polizei abgeben und kassiert Anzeige

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Die Beamten hatten keine andere Wahl, als ein Strafverfahren einzuleiten. (Symbolbild)

Die Beamten hatten keine andere Wahl, als ein Strafverfahren einzuleiten. (Symbolbild)

Wahl-O-Mat
Von Redaktion idowa

Eigentlich gut gemeint und doch falsch gemacht hat es am Donnerstag ein 67-Jähriger aus dem Landkreis Regensburg: Er wollte eine Waffe der Polizei übergeben – hatte dafür aber keine Berechtigung.

Laut Polizeibericht klingelte der Mann am Vormittag bei der Polizeiinspektion Regenstauf, um einen kleinen Schreckschussrevolver samt Munition abzugeben. Der Besitz der Waffe ist zwar erlaubnisfrei, aber das Führen in der Öffentlichkeit erfordert grundsätzlich einen sogenannten „kleinen Waffenschein“.

So einen hatte der 67-Jährige nicht, weshalb den Polizeibeamten aus rechtlichen Gründen keine andere Wahl blieb, als ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz einzuleiten. „Unabhängig davon ist ein solches Vorgehen nicht ungefährlich, da es zu Verwechslungen mit fatalen Folgen führen kann“, schreibt die Polizei weiter.

Die Polizei rät daher, beispielsweise bei geerbten oder gefundenen Waffen vorher telefonisch die nächstgelegene Polizeiinspektion zu verständigen und das weitere Vorgehen zu erfragen.

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