Im Sozialausschuss
Wie es mit der Finanzierung des Straubinger Frauenhauses weitergeht

Imago/Bihlmayerfotografie
Das Gewalthilfegesetz regelt den Schutz und die Unterstützung für von Gewalt betroffene Personen, darunter insbesondere Frauen und Kinder, bundesweit. Ab 1. Januar 2027 übernehmen die Länder die Finanzierung von Schutz- und Beratungsangeboten.
„Der Gesetzesentwurf liegt bislang noch nicht vor“, sagte Markus Wimmer vom Amt für Soziale Dienste am Mittwochnachmittag zu den Mitgliedern des Sozialausschusses, „wir wissen also noch nichts Konkretes“.
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