Aus dem Amtsgericht

Ex-Freund einer Straubingerin zündet Fußabstreifer und Haustür an

Ein 42-Jähriger erhält wegen schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Mutmaßliches Motiv: Das Ende der Beziehung, das er nicht akzeptieren wollte.

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„Wenn man eine Wohnung anzündet, in der bereits Menschen schlafen, könnte es auch tödlich ausgehen“, sagte Staatsanwalt Tobias Achatz in seinem Plädoyer.

„Wenn man eine Wohnung anzündet, in der bereits Menschen schlafen, könnte es auch tödlich ausgehen“, sagte Staatsanwalt Tobias Achatz in seinem Plädoyer.

Auf die Frage des Staatsanwaltes, wie denn ihre sechsjährige Beziehung mit dem Angeklagten gewesen sei, antwortet Laura P. (Name von der Redaktion geändert) spontan nur mit einem Wort: „Horror“.

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