In dubio pro reo

Freispruch in Landau: „Sie erzählen uns hier irgendeinen Blödsinn“

Weil ein Belastungszeuge widersprüchliche Angaben machte, wurde ein vermeintlicher Cannabis-Dealer vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Landau in acht von zehn Anklagepunkten freigesprochen.

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Der Handel mit Cannabis in acht Fällen konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. (Symbolfoto)

Der Handel mit Cannabis in acht Fällen konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. (Symbolfoto)

„Das passt alles hinten und vorne nicht zusammen“, hat Richter Florian Grotz einen Zeugen in einer Sitzung des Jugendschöffengerichts am Mittwoch ermahnt.

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