In dubio pro reo
Freispruch in Landau: „Sie erzählen uns hier irgendeinen Blödsinn“
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Nicolas Armer/dpa
Der Handel mit Cannabis in acht Fällen konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. (Symbolfoto)
„Das passt alles hinten und vorne nicht zusammen“, hat Richter Florian Grotz einen Zeugen in einer Sitzung des Jugendschöffengerichts am Mittwoch ermahnt.
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