Nur gut gemeint

Nach Munitionsfund im Feld: Seniorin aus Rottenburg erwartet Strafverfahren

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Bei einem Fund von Waffen, Sprengstoff oder Munition lieber direkt zum Hörer greifen. Der Weg zur Polizei damit gilt bereits als Straftat. (Symbolbild)

Bei einem Fund von Waffen, Sprengstoff oder Munition lieber direkt zum Hörer greifen. Der Weg zur Polizei damit gilt bereits als Straftat. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die 87-jährige aus Rottenburg dachte, sie verhält sich wie eine anständige Bürgerin, wenn sie ihren Fund zur Polizei bringt. Stattdessen droht ihr ein Strafverfahren wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz.

Am Samstagnachmittag findet die Seniorin in einem Feld in Rottenburg Munition und geht damit zur Polizei. Doch statt sich bei ihr zu bedanken, müssen die Beamten sie bestrafen. 

Vielen sei der Verstoß gegen das Waffengesetz mit ihrem Handeln nicht bewusst, deshalb weißt die Polizei auf einen häufig gemachten Fehler hin: Finder von Fundmunition sowie Fundwaffen geben sie direkt bei Polizeiinspektionen ab. Doch das bloße Führen dieser Gegenstände stellt schon eine Straftat nach dem Waffengesetz dar. Daher ist die richtige Vorgehensweise bei einem Waffen- Sprengstoff- oder Munitionsfund ein Anruf bei der zuständigen Polizeiinspektion. Durch diese werden dann alle weiteren Maßnahmen getroffen.

 

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