Wahlausschuss
„Keine Lappalie“ – aber kein Verfahren im Fall der Jungen Wähler Landshut
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Ingmar Schweder
Die Staatsanwaltschaft Landshut: Nach Prüfung eines Manipulationsverdachts wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Ein im Wahlausschuss am 27. Januar geäußerter Manipulationsverdacht im Zusammenhang mit der Nichtzulassung der Jungen Wähler (JW) zur Kommunalwahl 2026 hat keine strafrechtlichen Konsequenzen.
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