Wahlausschuss

„Keine Lappalie“ – aber kein Verfahren im Fall der Jungen Wähler Landshut

Die Staatsanwaltschaft Landshut hat ihre Prüfung abgeschlossen und kommt zu dem Ergebnis, dass der im Wahlausschuss geäußerte Manipulationsverdacht um einen Artikel auf „Klartext.la“ keine strafrechtliche Relevanz hat.

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Die Staatsanwaltschaft Landshut: Nach Prüfung eines Manipulationsverdachts wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft Landshut: Nach Prüfung eines Manipulationsverdachts wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Ein im Wahlausschuss am 27. Januar geäußerter Manipulationsverdacht im Zusammenhang mit der Nichtzulassung der Jungen Wähler (JW) zur Kommunalwahl 2026 hat keine strafrechtlichen Konsequenzen.

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