Keine Bewährung
Amtsgericht Landshut verurteilt geständigen Dieb zu Haftstrafe

LZ-Archiv
Die Anklage legte den Männern Diebstahl beziehungsweise schweren räuberischen Diebstahl zur Last.
Woher er wisse, dass die beiden zusammengearbeitet haben? „Detektiv-Instinkt“, hat der Mitarbeiter eines Drogeriemarkts am Montag vor dem Amtsgericht geantwortet und auf seine „Berufserfahrung“ verwiesen.
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