Nach Tunnelsperrung
Polizei Landshut kontrolliert verstärkt im Balsgässchen

Paul Künker
Obwohl der Tunnel wieder geöffnet ist, nutzen viele Autofahrer das Balsgäßchen weiter unerlaubt als Abkürzung.
Nachdem am Montag der vergangenen Woche wegen einem Problem mit der Notstromversorgung der Josef-Deimer-Tunnel kurzfristig gesperrt werden musste, kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Teilweise umfuhren Verkehrsteilnehmer die Sperrung - unerlaubterweise - durch das Balsgäßchen. Die Durchfahrt ist eigentlich nur für Anwohner mit einer von der Stadt ausgestellten Ausnahmegenehmigung sowie für Taxis erlaubt.
Am Mittwoch vergangener Woche erteilte die Stadt schließlich die Erlaubnis für alle Verkehrsteilnehmer, durch das Balsgäßchen zu fahren, solange der Tunnel gesperrt ist. Ab Freitag war der wieder freigegeben. Viele Autofahrer nutzen jedoch weiterhin die Abkürzung durch das Balsgäßchen. Deshalb kontrolliert nun die Polizei, wer durch die Gasse fährt - "wenn es der Zeitplan zulässt", wie ein Sprecher der Polizei mitteilt. Er appelliert an die Verkehrsteilnehmer, wieder einen anderen Weg zu nehmen.
Immer wieder komme es zu Beschwerden von Anwohnern. Wer bei der Kontrolle die notwendige Ausnahmegenehmigung nicht vorweisen kann, muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro für die unberechtigte Durchfahrt zahlen.











