Überwachungszonen

Verfügungen zur Newcastle-Krankheit in Dingolfing-Landau angepasst

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Das Landratsamt Dingolfing-Landau hat mehrere tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen aufgehoben oder angepasst. (Symbolbild)

Das Landratsamt Dingolfing-Landau hat mehrere tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen aufgehoben oder angepasst. (Symbolbild)

Von Redaktion Landau

Das Landratsamt Dingolfing-Landau hat, wie es mitteilt, mehrere tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen zur Newcastle-Krankheit teilweise aufgehoben beziehungsweise angepasst. Betroffen sind die seit Ende März geltenden Schutz- und Überwachungsmaßnahmen wegen eines Ausbruchs im Landkreis Rottal-Inn.

Die bisherige Überwachungszone vom 30. März wurde vollständig aufgehoben. Auch Teile der Verfügung vom 10. April entfallen. Weiterhin bestehen bleibt jedoch eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Bestand im Landkreis Rottal-Inn, die auch Teile des Landkreises Dingolfing-Landau umfasst. Für Geflügelhalter gelten dort weiterhin strenge Schutzmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem eine Aufstallungspflicht für Geflügel, Verbringungsverbote für Tiere und bestimmte Erzeugnisse, verschärfte Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie das Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen.

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