Landratsamt teilt mit
Newcastle-Allgemeinverfügungen in Dingolfing-Landau teils aufgehoben

Archiv Andreas Kerscher
Das Landratsamt Dingolfing-Landau informiert über den aktuellen Stand in Sachen Newcastle-Krankheit.

Das Landratsamt hat, wie es bekanntgibt, mehrere frühere Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Newcastle-Krankheit aufgehoben. Betroffen sind die Anordnungen vom 19. und 20. März, die Überwachungszonen im Zusammenhang mit Ausbrüchen in den Landkreisen Landshut und Rottal-Inn festlegten. Sie treten mit sofortiger Wirkung außer Kraft.
Auch die Verfügung vom 26. März wird aufgehoben, allerdings erst mit Wirkung zum Sonntag, 26. April. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet.
Weiterhin gültig bleiben jedoch andere Schutzmaßnahmen aus Verfügungen vom 30. März sowie 10. und 17. April. Diese können sich teilweise überschneiden; die jeweiligen Vorgaben gelten, wie das Landratsamt mitteilt, bis zu ihrer ausdrücklichen Aufhebung.








