Mit Handy geschlagen

Freispruch vor dem Amtsgericht Landau: Aussage nicht glaubwürdig

Eine Ehemann soll seine Frau geschlagen und ihr mit dem Tod gedroht haben. Nach der Vernehmung der Geschädigten hatten jedoch alle an der Hauptverhandlung beteiligten Parteien Zweifel an deren Aussage.

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Der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung und versuchten Nötigung bestätigte sich in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Landau nicht. (Symbolfoto)

Der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung und versuchten Nötigung bestätigte sich in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Landau nicht. (Symbolfoto)

Mehrfach habe er seiner Ehefrau mit dem Handy gegen den Kopf geschlagen und anschließend gedroht, er würde sie „grausam töten und ihre Leiche zu ihren Eltern nach Syrien schicken, wenn sie Anzeige erstattet“.

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