Amtsgericht

Freiheitsstrafe für Tonaufnahme im Jobcenter Landau

Ein 45-Jähriger wollte im Jobcenter Landau „zu Beweiszwecken“ mit seinem Handy ein Gespräch mitschneiden. Damit machte er sich strafbar. Am Donnerstag stand er vor dem Amtsgericht Landau.

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Ohne die Einwilligung der Sachbearbeiterin im Jobcenter hat ein 45-Jähriger eine Tonaufnahme mit seinem Handy gemacht.

Ohne die Einwilligung der Sachbearbeiterin im Jobcenter hat ein 45-Jähriger eine Tonaufnahme mit seinem Handy gemacht.

Eine unerlaubte Tonaufzeichnung mit seinem Smartphone hätte einen 45-jährigen Mann aus dem Landkreis beinahe ins Gefängnis gebracht. Am Donnerstag stand der Deutsche vor dem Amtsgericht in Landau.

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