Beschluss
Osterhofen will mit neuer Grundsteuer keinen Reibach machen

Julian Stratenschulte/dpa
Der Standort eines Grundstücks oder eines Gebäudes ist in Bayern für die Berechnung der Grundsteuer unerheblich. Nur die Gemeinden haben durch die Hebesätze Einfluss auf die Höhe.
Ein trockenes Thema, das aber jeden Grundstückseigentümer betrifft, hatte der Stadtrat in seiner Donnerstagabendsitzung zu behandeln: Die Neufestlegung der Grundsteuerhebesätze.
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