Beschluss

Osterhofen will mit neuer Grundsteuer keinen Reibach machen

Der gesamte Stadtrat ist sich einig, dass Kämmerer Bernhard Thaller eine optimale Lösung erarbeitet hat. Doch man hält sich offen, ob nach den ersten Vergleichswerten nachjustiert werden muss.

Der Standort eines Grundstücks oder eines Gebäudes ist in Bayern für die Berechnung der Grundsteuer unerheblich. Nur die Gemeinden haben durch die Hebesätze Einfluss auf die Höhe.

Der Standort eines Grundstücks oder eines Gebäudes ist in Bayern für die Berechnung der Grundsteuer unerheblich. Nur die Gemeinden haben durch die Hebesätze Einfluss auf die Höhe.

Ein trockenes Thema, das aber jeden Grundstückseigentümer betrifft, hatte der Stadtrat in seiner Donnerstagabendsitzung zu behandeln: Die Neufestlegung der Grundsteuerhebesätze.

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