Bei Feuerwehrwache

Kamerad angezündet? Berufung im Deggendorfer „Maibaumverfahren“ beginnt

Der Fall hatte im Frühjahr 2023 für große Bestürzung gesorgt: Ein Feuerwehrler soll im Kreis Deggendorf von Kameraden angezündet worden sein. Nun beginnt in dem Fall die Berufungsverhandlung.

Im Januar soll für zwei der Angeklagten das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Deggendorf stattfinden. 

Im Januar soll für zwei der Angeklagten das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Deggendorf stattfinden. 

Von Redaktion idowa

Im Rahmen der traditionellen Maibaumwache einer Feuerwehr im Landkreis Deggendorf Ende April 2023 ist ein Feuerwehrler mutmaßlich von seinen Kameraden zunächst mit Bremsenreiniger im Bauch- und Intimbereich besprüht und anschließend angezündet worden. Ab Montag soll vor der zweiten Jugendkammer des Landgerichts Deggendorf nun die nichtöffentliche Berufungsverhandlung in dem Fall stattfinden. Das teilte das Landgericht am Dienstag in einer Pressemitteilung mit. 

Das Feuerwehrmitglied soll während der Maibaumwache von den eigenen Kameraden mit Bremsenreiniger im Bauch-, eventuell zudem im Schrittbereich, besprüht worden sein. Anschließend hätten die Feuerwehrler die Kleidung des Mannes in Brand gesteckt, der für circa fünf bis zehn Sekunden in Flammen stand und Brandverletzungen zweiten und dritten Grades erlitt. Nach Angaben des Landgerichts seien dabei 19 Prozent der Gesamthautoberfläche des Geschädigten verletzt worden. 

Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hatte gegen insgesamt sieben Personen Anklage erhoben, die zur Tatzeit zwischen 15 und 43 Jahre alt waren. Das Urteil des Jugendschöffengerichts in Deggendorf vom 16. Dezember 2024 ist für vier der sieben Angeklagten zwischenzeitlich rechtskräftig, nachdem sowohl die Staatsanwaltschaft als auch einer der Angeklagten ihre Berufung jeweils zurückgenommen haben. 

Das Gericht verurteilte zudem einen der Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Gegen einen weiteren Angeklagten wurde eine Geldstrafe verhängt. Auch wurden Weisungen und Auflagen nach Jugendrecht verhängt. Das Gericht stellte zudem das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten gegen eine Arbeitsauflage und die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses ein. Die Berufungsverhandlung richtet sich somit noch gegen zwei Angeklagte. 

Das Landgericht hat insgesamt sechs Verhandlungstage für den Prozess anberaumt.

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