Virus nachgewiesen

Schutzzone gegen Geflügelpest um Rötz und Tiefenbach festgelegt

Geflügelpest ist im Landkreis Schwandorf nachgewiesen worden. Die Überwachungszone reicht bis in Teile der Gemeinden Rötz und Tiefenbach. Dort gelten Stallpflicht und strenge Verbote.

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Die Geflügelpest macht den Landkreis Schwandorf unsicher - eine Schutzzone in grenznahen Gemeinden ist eingerichtet. (Symbolbild)

Die Geflügelpest macht den Landkreis Schwandorf unsicher - eine Schutzzone in grenznahen Gemeinden ist eingerichtet. (Symbolbild)

Von Redaktion Waldmünchen

Im Landkreis Schwandorf ist im Bereich Oberviechtach ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI, H5N1) in einem Hausgeflügelbestand festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Nachweis des hochpathogenen Virus. Um eine Ausbreitung zu verhindern, wurde um den betroffenen Betrieb eine Sperrzone mit Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. In einer Pressemitteilung nennt die Behörde Details.

Die Überwachungszone reicht auch in den Landkreis Cham. Betroffen sind in der Gemeinde Rötz die Ortsteile und Ortsbezeichnungen Gänsschnabl, Heinrichskirchen, Herrmannsbrunn, Pillmersried, Rödlmühl und Saxlmühl. In der Gemeinde Tiefenbach betrifft sie Altenschneeberg, Politzka, Schönbrunner Kapelle und Hoffeld.

Die Sperrzone

Die Sperrzone

In der gesamten Überwachungszone gilt Stallpflicht für Geflügel. Lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleisch dürfen dort weder abgegeben noch verkauft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen nach Genehmigung durch das Veterinäramt Cham möglich. Verboten sind außerdem Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen.

Die angeordneten Maßnahmen stehen in der Allgemeinverfügung des Landratsamts Cham im INternet unter: https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/amtsblaetter/amtsblaetter-2026/

Dort ist auch eine interaktive Karte mit dem genauen Verlauf der Überwachungszone abrufbar.

Unabhängig davon gelten weiter die bereits am 29. Oktober 2025 angeordneten Schutzmaßnahmen gegen eine Verschleppung des Virus. Dazu gehören die Sicherung von Stallungen, das Tragen von Schutzkleidung sowie die gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten und Schuhwerk.

Geflügelhalter sollen sich bei Verdacht auf Geflügelpest, besonders bei vermehrten Todesfällen oder deutlichem Leistungsrückgang, beim Veterinäramt Cham melden: 09971/78-224.

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