Wegen Mobilfunkausfall

Further Parker müssen ihre Strafe nicht bezahlen

Wer am 16. August auf dem Parkplatz des Getränkemarktes „Trinkgut“ an der Eschlkamer Straße seinen Pkw abgestellt hat, muss dieser Tage damit rechnen, dass ihm eine Strafe ins Haus flattert. Doch nun gibt es eine Wendung

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Da die Übertragungstechnik nicht funktioniert hat, müssen nun die Personen, die am 16. August auf dem Parkplatz ihr Fahrzeug abgestellt haben, die Strafe nicht bezahlen.

Da die Übertragungstechnik nicht funktioniert hat, müssen nun die Personen, die am 16. August auf dem Parkplatz ihr Fahrzeug abgestellt haben, die Strafe nicht bezahlen.

Inhaber Konstantin Gatzke hat sich am Donnerstag bei uns gemeldet und mitgeteilt, dass die Betroffenen in seinen Markt kommen, dort die normale Parkgebühr begleichen können und somit die Strafe nicht bezahlen müssen.

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