Meinung

Rechte Terrorgruppe

Urteile können gesellschaftliche Versäumnisse nicht reparieren

Die Angeklagten der „Letzten Verteidigungswelle“ sind zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt worden.

Die Angeklagten der „Letzten Verteidigungswelle“ sind zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt worden.

Die Urteile gegen die „Letzte Verteidigungswelle“ sind, gemessen am Jugendstrafrecht, ein durchaus hartes und wichtiges Signal: Sieben der acht Verurteilten müssen bis zu fünf Jahre in Haft.

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