Klagen

Münchner Gericht erklärt Grenzkontrollen für rechtswidrig

Immer öfter erreichen Gerichte Klagen über Personenkontrollen an den innereuropäischen Grenzen - und ihnen wird in vielen Fällen stattgegeben. Die Grünen üben Kritik an der Grenzpolitik des Bundes.

Einer der Kläger wirft den Beamten, die ihn kontrolliert haben, „Racial Profiling“ vor.

Einer der Kläger wirft den Beamten, die ihn kontrolliert haben, „Racial Profiling“ vor.

Die Gerichtsentscheidungen gegen die Personenkontrollen an den innereuropäischen Grenzen häufen sich. Am Donnerstag gab das Verwaltungsgericht (VG) München verschiedenen Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland statt

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