Verwaltungsgericht

Trotz Urteil: Betroffene müssen Kontrollen weiter dulden

Drei Männer waren mit ihren Klagen gegen Personenkontrollen an der Grenze erfolgreich. (Illustration)

Drei Männer waren mit ihren Klagen gegen Personenkontrollen an der Grenze erfolgreich. (Illustration)

Von dpa

Das Verwaltungsgericht München hat Kontrollen an den deutschen Grenzen in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt. Wesentlicher Gesichtspunkt sei die Dauer der seit Jahren faktisch unverändert bestehenden Grenzkontrollen gerade an der österreichisch-deutschen Grenze und die Frage der Vereinbarkeit auch mit dem neuen Schengener Grenzkodex, befand das Gericht. Drei Männer hatten gegen die Kontrollen geklagt. Die Begründung der Urteile soll in einigen Wochen zugestellt werden.

Einen Eilantrag eines regelmäßig nach Innsbruck pendelnden Münchners auf Unterlassung zukünftiger Kontrollen wies das Gericht aber zurück. Der Bürger müsse staatliche Eingriffe zunächst dulden und könne allenfalls im Nachgang deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen, erläuterte ein Gerichtssprecher. Ein einstweiliger Rechtsschutz sei nur in Ausnahmefällen möglich, wenn irreparabler, großer Schaden drohe. Nach Angaben des Gerichts kann der Mann aber Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben.

Einer von ihnen ist Hubert Niedermayr, der von politischer Willkür spricht. (Archivbild)
Einer von ihnen ist Hubert Niedermayr, der von politischer Willkür spricht. (Archivbild)
Einer von ihnen ist Hubert Niedermayr, der von politischer Willkür spricht. (Archivbild)
Zwei Kläger mit ihrem Anwalt (M). (Archivbild)
Zwei Kläger mit ihrem Anwalt (M). (Archivbild)
Zwei Kläger mit ihrem Anwalt (M). (Archivbild)

Die drei Kläger waren vor Gericht gezogen, nachdem sie im Jahr 2025 kontrolliert worden waren. Einer von ihnen war Werner Schroeder, der in Innsbruck Professor am Institut für Europarecht und Völkerrecht ist. Er hält die Kontrollen für europarechtswidrig. Vor Gericht gezogen ist auch der Nigerianer Abdulhamid A. Er warf der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor und geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein.

Ein weiterer Kläger ist der österreichische Rechtsanwalt Hubert Niedermayr, der mehrfach im Grenzbereich um Rosenheim kontrolliert wurde und dies als politische Willkür wertet.

Es ist nicht das erste Urteil, das zu den umstrittenen Grenzkontrollen fällt, bislang wurden diese schon mehrfach für unzulässig erklärt. An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Die Kontrollen wurden dreimal verlängert - zuletzt bis Mitte September 2026.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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