Verschonung

Millionenerben werden von Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont

Wer mehr als 26 Millionen Euro erbt oder geschenkt bekommt, wird vom Gesetz bevorzugt. Eine Anfrage zeigt: Allein 2025 sind in Bayern so 2,37 Milliarden Euro Schenkungsteuer erlassen worden.

Wer sich reich beschenken lässt, kann sich unter Umständen „bedürftig“ rechnen.

Wer sich reich beschenken lässt, kann sich unter Umständen „bedürftig“ rechnen.

Der Begriff provoziert bereits: Die Finanzämter müssen eine „Verschonungsbedarfsprüfung“ vornehmen, wenn ein Erbe oder Beschenkter mehr als 26 Millionen Euro zu erwarten hat.

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