Pressefreiheit

Medien und Verbände stellen sich an Seite von CNN und Co

Medien protestieren gegen Verbannung von CNN und Co. (Archivbild)

Medien protestieren gegen Verbannung von CNN und Co. (Archivbild)

Von dpa

Dutzende Verbände und Medienorganisationen haben sich vor Gericht an die Seite der von US-Präsident Donald Trump verbannten Medienhäuser gestellt. „Das Vorgehen der Regierung steht im Widerspruch
zum ersten Verfassungszusatz, und der Ausschluss der Nachrichtenredaktionen muss unverzüglich rückgängig gemacht werden“, hieß es in einem Schreiben an das Gericht.

Der genannte Verfassungszusatz stellt die Rede- und Pressefreiheit unter besonderen Schutz. Über 50 Medien und Verbände haben das Schreiben unterzeichnet.

CNN, MS NOW und „Politico“ klagen gegen Ausschluss

Am Freitag hatte Trump angekündigt, den drei Medien CNN, MS NOW und „Politico“ mit sofortiger Wirkung die Zugangsberechtigung zum Weißen Haus zu entziehen. Der US-Präsident warf ihnen vor, Falschnachrichten zu verbreiten. Kritiker sehen darin einen Einschüchterungsversuch und einen Angriff auf die Pressefreiheit. Die drei Medienhäuser klagen gegen ihre Verbannung.

Die Unterzeichner des Schreibens begründen ihre Haltung unter anderem mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1974. Die Richter hätten darin festgehalten: Wie und in welchem Umfang ein Medium über öffentliche Personen berichtet - „ob ungerecht oder gerecht“ -, sei grundsätzlich Gegenstand der geschützten redaktionellen Entscheidungsfreiheit.

Anhörung vor Gericht

Trump habe indes deutlich gemacht, dass er die Medien wegen angeblicher Falschberichterstattung verbannt habe. Damit sei klar, dass es sich um eine unzulässige Diskriminierung aufgrund berichteter Inhalte handele. Das verstoße gegen jahrzehntelange Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs.

Unterdessen ging in Washington eine erste Anhörung vor Gericht zu Ende, in der die Konfliktparteien ihre Sicht der Dinge schildern konnten. Trump hatte bereits zuvor seine Erwartung öffentlich gemacht, dass er in erster Instanz unterliegen werde.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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