Aus dem Landtag

Ganztag: Geht der Gesetzentwurf „deutlich zu weit“?

Bald greift auch in Bayern ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sorgte jüngst für Unklarheit, ob Lehrer auch in den Ferien ranmüssen.

Ab August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in Kraft, zunächst für Erstklässler.

Ab August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in Kraft, zunächst für Erstklässler.

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dafür hat der Bund mit seiner Gesetzgebung gesorgt.

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