Aus dem Landtag
Ganztag: Geht der Gesetzentwurf „deutlich zu weit“?

Uwe Anspach/dpa
Ab August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in Kraft, zunächst für Erstklässler.
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dafür hat der Bund mit seiner Gesetzgebung gesorgt.
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