Organspende
Die Widerspruchslösung könnte mehr Menschen vor dem Sterben bewahren

Michael Kappeler/dpa
Seit 1997 gilt in Deutschland die sogenannte Zustimmungslösung. Nach ihr ist eine Organentnahme nach dem Tod nur dann möglich, wenn der Betroffene vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Idealerweise geschieht dies durch einen Organspendeausweis.
Es ist ein Thema, das in regelmäßigen Abständen wiederkehrt und politisch diskutiert wird, zuletzt wieder am Donnerstag im Bundestag: In Deutschland gibt es viel zu wenige Spenderorgane.
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