Vereinsverbot

Bundesverwaltungsgericht kippt Verbot der „Hammerskins“

Das Bundesverwaltungsgericht hat über das «Hammerskins»-Verbot entschieden. (Archivbild)

Das Bundesverwaltungsgericht hat über das «Hammerskins»-Verbot entschieden. (Archivbild)

Von dpa

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ gekippt. Das Gericht in Leipzig gab mehreren Klagen einzelner Mitglieder und regionaler Chapter der Neonazi-Gruppierung statt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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