Strafrecht

Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Verfassungsbeschwerden zu Sexpuppen mit kindlichem Aussehen befasst. (Archivbild)

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Verfassungsbeschwerden zu Sexpuppen mit kindlichem Aussehen befasst. (Archivbild)

Von dpa

Das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, ist verfassungskonform. Die gesetzliche Regelung, die das Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen solcher Puppen untersagt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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