"Biber geht immer!"
Der Chamer Jäger Thomas Hausladen weiß, wie man den Nager zubereitet

Patrick Pleul
Der Biber knabbert selbst gern am liebsten an zarter Weide, darf nach der letalen Entnahme in Bayern aber selbst auf dem Teller landen.
Eines gleich vorne weg, der Biber ist eine streng geschützte Art. Also darf er keinesfalls gejagt oder getötet werden. Außer die Naturschutzbehörde ordnet per Erlass eine "letale Entnahme" an.
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