[Frei]stunde!
Wichtige drei Worte

Berlin. (dpa) Niemand darf ein Tier quälen oder ihm ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. So will es unser Grundgesetz. Denn seit zehn Jahren steht Tierschutz in unserer Verfassung - in Artikel 20a. Dort heißt es: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere." Am 17. Mai 2002 stimmten fast alle Abgeordneten des Bundestags und später der Bundesrat für eine kleine Änderung der Verfassung: Artikel 20a, der bisher nur den Umweltschutz betraf, wurde um die drei Worte "und die Tiere" ergänzt.
Der Grund für die Änderung war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten Juden und Muslimen das Schächten von Tieren unter Auflagen erlaubt. Sie begründeten es damit, dass die im Grundgesetz verankerte freie Ausübung der Religion oder des Berufs wichtiger als der Tierschutz sei. Beim Schächten töten Juden und Muslime die Tiere ohne Betäubung mit einem Messerschnitt durch die Halsschlagader, Luft- und Speiseröhre, damit sie ausbluten. Ohne Betäubung zu töten, sollte aber nach Ansicht der Politiker eine Ausnahme bleiben. Viele sahen mit der Änderung der Verfassung den Tierschutz aufgewertet.
Ist das so? Darüber wird heute noch debattiert. Tierschützer kritisieren, dass sich die reale Situation der Tiere praktisch nicht geändert habe. In der Landwirtschaft würden immer noch Ferkel ohne Betäubung kastriert, ein bundesweites Aus für umstrittene Legehennen-Käfige sei gescheitert. Jährlich würden Millionen Tiere in Transporten durch Europa gefahren oder für Tierversuche "verbraucht". Kritisiert wird auch, dass männliche Küken getötet werden, weil sie keine Eier legen können.









