Ex-OB
Wolbergs-Prozess: Verteidiger bezeichnet Urteil als „einfach skandalös“

Armin Weigel/dpa
Joachim Wolbergs (r), ehemaliger Oberbürgermeister von Regensburg, und sein Verteidiger Peter Witting gehen gegen das Urteil vor.
Eine Woche nach dem Urteil gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs befindet sich dieser nach eigenen Worten noch im Schockzustand. Sein Verteidiger Peter Witting bezeichnete das Urteil als „einfach skandalös“. Das Landgericht München I verurteilte Wolbergs wegen neun Fällen der Vorteilsnahme zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, wobei vier Monate aufgrund der langen Verfahrensdauer als vollstreckt gelten.
Hintergrund des Prozesses sind der Kommunalwahlkampf 2014 und Parteispenden aus dem Umfeld eines Bauträgers an den damaligen SPD-Ortsverband von Wolbergs.
Aus Sicht des Verteidigers, der direkt nach der Urteilsverkündung Revision ankündigte, ist das Urteil unverhältnismäßig. Bei Wolbergs gehe es um einen Politiker, der zwar von Bauunternehmern Spenden in großer Höhe eingesammelt, aber nicht in die eigene Tasche gesteckt habe. Es sei um die Finanzierung eines Wahlkampfes gegangen, bei dem 50 Kandidaten aufgestellt waren. Für diese sei der Wahlkampf geführt worden.
Nun solle eine Haftstrafe vollzogen werden, so Witting. Das stehe weder in einem vernünftigen Verhältnis zu den Vorwürfen, noch zu dem Urteil, das das Landgericht München I 2023 gegen den Bauunternehmer sprach. Dieser hatte in einem Revisionsverfahren eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Vorteilsgewährung und Verstoßes gegen das Parteiengesetz erhalten.
Wolbergs sagte bei dem Pressegespräch am Mittwoch in Regensburg, er wolle - solange das Urteil nicht rechtskräftig ist - im Stadtrat bleiben. Er erhalte viel Zuspruch aus der Bevölkerung, was ihm den Rücken stärke, sagte der 55-Jährige. Nach dem Urteil im ersten Prozess gegen ihn war Wolbergs aus der SPD ausgetreten und begründete die Wählervereinigung Brücke mit.
Im ersten Prozess war Wolbergs 2019 vor dem Landgericht Regensburg wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt worden, aber straffrei geblieben. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof 2021 in Teilen auf, beanstandete es als zu milde und verwies es zur Neuverhandlung an das Landgericht München I.











