Gericht

Urteil im Prozess gegen Ex-OB Wolbergs erwartet

Im Parteispenden-Prozess gegen den früheren Regensburger Rathaus-Chef könnte am Mittwoch das Urteil verkündet werden. Allerdings muss vorher noch über einen Antrag der Verteidigung entschieden werden.

Im Parteispenden-Prozess gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wird das Urteil erwartet. (Archivbild)

Im Parteispenden-Prozess gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wird das Urteil erwartet. (Archivbild)

Wahl-O-Mat
Von dpa

Mit der Urteilsverkündung könnte jetzt die Neuauflage des Korruptionsprozesses gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs zu Ende gehen. Allerdings muss vorher noch über einen Antrag der Verteidigung entschieden werden. Die Verhandlung vor dem Landgericht München I ist für Mittwoch (11.00 Uhr) angesetzt.

Hintergrund des Prozesses ist der Kommunalwahlkampf 2014. Im Kern geht es um die Frage, ob Wolbergs wusste, dass ein Unternehmer ihn mit Parteispenden mit Blick auf künftige Bauprojekte in Regensburg gewogen machen wollte. Wolbergs weist dies zurück.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und plädierte auf zweieinhalb Jahre Haft für neun Fälle der Vorteilsnahme. Die Verteidigung forderte Freispruch und im Fall einer Verurteilung eine Bewährungsstrafe.

In den neun Fällen der Vorteilsnahme sind zwei enthalten, für die Wolbergs im ersten Verfahren 2019 bereits rechtskräftig verurteilt worden ist. Hier muss noch über die Strafe entschieden werden. Die Staatsanwaltschaft hat die zwei Fälle in ihr Strafmaß eingerechnet. Die Verteidigung beantragte hierfür eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Erstes Verfahren 2018/19

Der Prozess vor dem Landgericht München I ist eine teilweise Neuverhandlung des zehnmonatigen Verfahrens vor dem Landgericht Regensburg in den Jahren 2018/19. Damals wurde der Kommunalpolitiker wegen zweier Fälle der Vorteilsnahme verurteilt, blieb aber straffrei. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2021 in Teilen aufgehoben, als zu milde beanstandet und zur Neuverhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I verwiesen.

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