Medizinstudium

Vier Klagen gegen Landarztquote in Bayern anhängig

Die Landarztquote in Bayern ist inzwischen ein Fall für die Justiz. (Symbolbild)

Die Landarztquote in Bayern ist inzwischen ein Fall für die Justiz. (Symbolbild)

Von dpa

In Bayern laufen aktuell vier Klagen im Zusammenhang mit der Landarztquote. Alle seien beim Verwaltungsgericht Ansbach anhängig, teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage mit. Zuerst hatte „Die Zeit“ berichtet.

Man nehme zu laufenden Verfahren keine inhaltliche Stellung, hieß es aus dem Ministerium. Klar sei aber: „Angesichts des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts brauchen wir junge Medizinerinnen und Mediziner, die sich für den Beruf des Landarztes begeistern und sich in den ländlichen Bedarfsregionen niederlassen wollen.“ Deshalb sei die Landarztquote „ein richtiger und wichtiger Ansatz“.

Die Quote eröffne auch Bewerberinnen und Bewerbern ohne Einserschnitt im Abitur den Weg ins Medizinstudium, wenn sie sich verpflichten, später dort tätig zu sein, wo der Bedarf an ärztlicher Versorgung besonders groß sei.

Das Verwaltungsgericht in Ansbach teilte mit, in den Streitsachen im Zusammenhang mit der Landarztquote gebe es noch keine Entscheidungen, es sei bislang auch noch nicht verhandelt worden. Es geht demnach vor allem um die Vertragsstrafen, die vorgesehen sind, wenn sich Studierende nicht an die Vereinbarung halten.

Mit der Landarztquote will der Freistaat Versorgungsengpässe bei der Hausarztversorgung auf dem Land mildern. Die Studierenden bekommen einen Studienplatz zugewiesen und verpflichten sich, später mindestens zehn Jahre in einem Gebiet zu praktizieren, das als unterversorgt gilt oder davon bedroht ist. Wer sich nicht an die Vereinbarung hält, muss eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro zahlen.

Vor knapp einem Jahr hatte das Gesundheitsministerium mitgeteilt, dass im Herbst 2025 172 künftige Landärztinnen und Landärzte ihr Studium aufgenommen hatten. Die Landarztquote wurde in Bayern 2020 eingeführt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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