JVA-Skandal

Staatsanwaltschaft klagt Ex-Leiterinnen der JVA Augsburg an

Wegen der Misshandlung von Häftlingen sind drei Beamte der JVA Augsburg-Gablingen angeklagt worden. (Archivbild)

Wegen der Misshandlung von Häftlingen sind drei Beamte der JVA Augsburg-Gablingen angeklagt worden. (Archivbild)

Von dpa

Knapp eineinhalb Jahre nach dem Bekanntwerden von Misshandlungsvorwürfen in der Augsburger Justizvollzugsanstalt (JVA) hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Justizbeamte erhoben. Der ehemaligen JVA-Leiterin, ihrer früheren Stellvertreterin sowie einem ehemaligen Mitglied der Sicherungsgruppe des Gefängnisses würden Freiheitsberaubung, Nötigung und vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die drei Beschuldigten von Januar 2023 bis Oktober 2024 in insgesamt 131 Fällen Straftaten begangen haben. Insgesamt 102 Häftlinge seien Opfer der Taten gewesen. Die drei Beamten sind seit Herbst 2024 vom Dienst suspendiert. Das Landgericht Augsburg muss die Anklage nun prüfen und entscheiden, ob die Vorwürfe in einem Prozess verhandelt werden. Zunächst hatte die „Augsburger Allgemeine“ über die Anklageerhebung berichtet.

Wegen der Misshandlung von Häftlingen sind drei Beamte der JVA Augsburg-Gablingen angeklagt worden. (Archivbild)

Wegen der Misshandlung von Häftlingen sind drei Beamte der JVA Augsburg-Gablingen angeklagt worden. (Archivbild)

Die drei Verteidiger der stellvertretenden Gefängnisdirektorin wiesen die Vorwürfe erneut zurück. Die Fokussierung auf einzelne Führungspersonen der JVA sei ein politisch durchschaubares Manöver, um das Versagen der tatsächlich Verantwortlichen auszublenden, teilten die Anwälte mit.

Die Stellvertreterin der Gefängnischefin gilt als zentrale Figur in dem Justizskandal. Sie soll nach ihrer Versetzung in der JVA im Augsburger Vorort Gablingen „ein System der Willkür etabliert“ haben, teilten die Ankläger mit. Gefangene sollen dabei schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden sein. Die Gefängnisdirektorin soll darüber teils informiert gewesen sein und das Vorgehen unterstützt haben. Gleiches gilt für den Beamten der Sicherungsgruppe.

Konkret geht es insbesondere um das Einsperren von Insassen in die sogenannten besonders gesicherten Hafträume (bgH). Diese seien „Sonder-Haftzellen, die in Ausnahmesituationen als ultima ratio genutzt werden, zum Beispiel bei Gefangenen, die eine Gefahr für sich oder für andere darstellen“, betont die Staatsanwaltschaft.

Die Häftlinge müssen fast ohne Ausstattung in diesen Räumen auskommen. Laut Staatsanwaltschaft mussten sie in Gablingen mitunter mehrere Tage völlig nackt auf dem harten Boden liegen. Die damalige stellvertretende Anstaltsleiterin soll die bgH entgegen ihrem eigentlichen Zweck bewusst missbräuchlich, zu oft oder zu lange mit Häftlingen belegt haben.

Die Verteidiger der Frau erklärten, dass das bayerische Justizministerium als Kontrollinstanz sowohl über die Gründe als auch über die Dauer der Unterbringung in diesen Hafträumen in vielen Fällen informiert gewesen sei. Es werde versucht, „strukturelles Behördenversagen durch die Personalisierung strafrechtlicher Vorwürfe einzelner nachgeordneter Funktionsträger zu kaschieren“, sagten die Rechtsanwälte.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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