Entgleister Zug bei Garmisch

Prozess um Zugunglück: Strafen auf Bewährung gefordert

Fünf Menschen kamen bei dem Unglück ums Leben. (Archivbild)

Fünf Menschen kamen bei dem Unglück ums Leben. (Archivbild)

Von dpa

Im Prozess um das tödliche Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen fordert die Staatsanwaltschaft Haftstrafen auf Bewährung für die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter. Für den Fahrdienstleiter, der die Warnung eines Lokführers über Auffälligkeiten auf der Strecke nicht weitergab, forderte die Staatsanwältin ein Jahr auf Bewährung, für einen zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre.

Bei ihm, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, sah sie „wiederholtes und systematisches Versagen“ über Jahre hinweg, beim Fahrdienstleister lediglich ein „Augenblicksversagen“ nach jahrelang tadelloser Arbeit. Weil der Beamte im Falle einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft alle seine Bezüge und auch Pensionszahlung verlieren würde, halte sie eine höhere Strafe für unverhältnismäßig.

Die beiden Angeklagten zeigten zum Prozessauftakt Schuldgefühle. (Archivbild)
Die beiden Angeklagten zeigten zum Prozessauftakt Schuldgefühle. (Archivbild)
Die beiden Angeklagten zeigten zum Prozessauftakt Schuldgefühle. (Archivbild)
Ursache für das Unglück waren kaputte Betonschwellen. (Archivbild)
Ursache für das Unglück waren kaputte Betonschwellen. (Archivbild)
Ursache für das Unglück waren kaputte Betonschwellen. (Archivbild)

Die Staatsanwaltschaft München II wirft den beiden Männern fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 72 Fällen vor. Sie zeigt sich überzeugt, dass die Angeklagten das Unglück im Juni 2022 mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten, das in erster Linie auf defekte Bahnschwellen zurückzuführen ist, mitverursacht haben.

Es gebe Unglücke, die seien tragisch und unvermeidbar, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer - doch dieses gehöre nicht dazu: „Fünf Menschen sterben durch diesen Unfall, der nicht hätte passieren müssen.“

Schon Monate vorher habe es Hinweise gegeben, dass die Gleise an der späteren Unfallstelle zumindest problematisch waren. „Es geht um ein gewisses Maß an Betriebsblindheit“, sagt die Staatsanwältin. „Diese Inkonsequenz ist letztlich Ausdruck eines Klimas der Gleichgültigkeit.“ Auch wenn die Arbeit am Streckennetz der Deutschen Bahn in dem Bereich vor allem eine „Mangelverwaltung“ gewesen sei, könne sich ein Einzelner damit nicht aus seiner Verantwortung stehlen.

Am Abend vor dem Unglück erhielt der Fahrdienstleiter außerdem einen Funkspruch, in dem von Unregelmäßigkeiten am Gleis die Rede war. Da sei ein „Schlenker“ drin, der Zug „hüpfe“. Der Angeklagte sagte, er gebe das weiter - das geschah aber nicht.

Der Prozess hatte auch einen Einblick gegeben, wie marode das Streckennetz der Bahn zumindest in Teilen ist. Seitenlange Tabellen mit bekannten Beschädigungen und Langsam-Fahrstrecken wurden vor Gericht gezeigt. Ein Bahn-Mitarbeiter berichtete, man habe Schilder aus München holen müssen, um derartige Streckenabschnitte für die Lokführer auszuweisen, weil es einfach zu viele gewesen seien.

Auch die betreffende Stelle in Burgrain war als problematisch und sanierungsbedürftig bekannt - ohne dass ein umgehender Austausch der Schwellen empfohlen worden wäre. Das Urteil in dem Verfahren soll voraussichtlich am Montag fallen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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