Hauptzollamt München

Spektakulär: Warum ein riesiger Dinosaurierschädel von München nach China reist

Das Zollamt Garching-Hochbrück hat einen rund 65 Millionen Jahre alten Schädel eines Dinosauriers (Triceratops) mit einem geschätzten Millionenwert zur Ausfuhr angemeldet. Dafür gibt es ganz besondere Vorschriften.

Der Triceratops zählt zu den bekanntesten Dinosauriern der späten Kreidezeit. (Symbolfoto)

Der Triceratops zählt zu den bekanntesten Dinosauriern der späten Kreidezeit. (Symbolfoto)

Von Redaktion idowa

Eine besonders seltene und spektakuläre Ausfuhr wurde in diesen Tagen beim Zollamt Garching-Hochbrück abgefertigt: Ein rund 65 Millionen Jahre alter Schädel eines Dinosauriers (Triceratops) mit einem geschätzten Millionenwert wurde zur Ausfuhr angemeldet.

Der fossile Dinosaurierschädel soll als Leihgabe für eine Ausstellung an ein bedeutendes Naturkundemuseum in China versandt werden, teilt die Presseabteilung des Hauptzollamts München mit. Aufgrund seines Alters, seines wissenschaftlichen Wertes und seines hohen Marktwertes unterliegt das Objekt den besonderen Vorschriften zum Schutz von Kulturgut.

Vor der Ausfuhr musste daher eine Kulturgutgenehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 vorgelegt werden. Im Rahmen der Abfertigung prüften die Zöllner des Zollamts Garching-Hochbrück den außergewöhnlichen Fund sorgfältig. Dabei wurde der Schädel mit den eingereichten Unterlagen abgeglichen und die ordnungsgemäße Genehmigung kontrolliert. Erst nach erfolgreicher Prüfung konnte der Triceratops-Schädel seine Reise nach China antreten.

Bis zu neun Meter lang und bis zu zwölf Tonnen schwer

Der Triceratops zählt zu den bekanntesten Dinosauriern der späten Kreidezeit. Das bis zu neun Meter lange und bis zu zwölf Tonnen schwere Pflanzenfresser-Reptil lebte vor etwa 68 bis 66 Millionen Jahren in Nordamerika und ist insbesondere für sein markantes „Dreihorngesicht" sowie den großen Nackenschild bekannt.

Anmerkung: Die Ausfuhr von Kulturgut aus Deutschland in Staaten außerhalb der Europäischen Union ist genehmigungspflichtig, wenn es sich um nationales Kulturgut handelt oder bestimmte Alters- und Wertgrenzen überschritten werden. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, das kulturelle Erbe Deutschlands und der Europäischen Union vor unrechtmäßiger Verbringung und Verlust zu schützen

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