Vorwurf: Mord aus Habgier

Mordprozess gegen Domina - ohne Öffentlichkeit

Domina vor Gericht: Laut Anklage soll sie einen langjährigen Kunden aus Habgier ermordet haben.

Domina vor Gericht: Laut Anklage soll sie einen langjährigen Kunden aus Habgier ermordet haben.

Von dpa

In München steht eine Domina nach dem gewaltsamen Tod eines wohlhabenden Kunden vor Gericht. In dem Mordprozess wurde vor einer Aussage der Frau die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es würden Details offenbart, die das Privat- und Intimleben der Angeklagten betreffen könnten, erklärte das Landgericht München I zum Prozessauftakt. So werde die Frau ausführlich zum Ablauf privater sexueller Handlungen befragt, begründete der Vorsitzende Richter.

Die Anklage wirft der 59-jährigen Deutschen vor, den 62-Jährigen im Juni 2025 aus Habgier und heimtückisch getötet zu haben. Als Motiv vermuten die Ermittler den Wunsch, sich sein Erbe zu sichern.

Nach Angaben der Staatsanwalt hatte der Mann in München seit rund 20 Jahren immer wieder die Dienste der Sexarbeiterin in Anspruch genommen. Die Anklage spricht von einem Vertrauensverhältnis, das entstand, auch weil der 62-Jährige keine anderweitigen, festen sozialen Kontakte gehabt haben soll.

Vor dem Landgericht München I startete ein Prozess wegen Mordes aus Habgier und Heimtücke. (Archivbild)
Vor dem Landgericht München I startete ein Prozess wegen Mordes aus Habgier und Heimtücke. (Archivbild)
Vor dem Landgericht München I startete ein Prozess wegen Mordes aus Habgier und Heimtücke. (Archivbild)
Beim Motiv geht die Anklage davon aus, dass ein Testament eine Rolle gespielt haben könnte. (Symbolbild)
Beim Motiv geht die Anklage davon aus, dass ein Testament eine Rolle gespielt haben könnte. (Symbolbild)
Beim Motiv geht die Anklage davon aus, dass ein Testament eine Rolle gespielt haben könnte. (Symbolbild)
Mehr als 20 Verhandlungstage sind geplant.
Mehr als 20 Verhandlungstage sind geplant.
Mehr als 20 Verhandlungstage sind geplant.

Testament über Immobilien und Gold

2021 soll er die Frau den Ermittlungen zufolge als Alleinerbin eingesetzt und 2022 das Testament mit ihr beim Nachlassgericht hinterlegt haben. Neben einem Grundstück mit Einfamilienhaus und einer Wohnung listet die Anklage als Vermögen auch mindestens 1,5 Kilogramm Gold und mehr als 133.000 Euro Buchgeld auf.

Mitte 2025 sei es zum Streit gekommen, sagte die Staatsanwältin. Dabei habe der Mann erklärt, er werde die Frau „aus seinem Testament streichen“. Spätestens Mitte Juni 2025 habe die Angeklagte deshalb den Entschluss gefasst, den Erbfall „aus rücksichtslosem Gewinnstreben“ zu forcieren.

„Session“ mit tödlichem Ende?

Zwischen dem 17. und 18. Juni 2025 hatten beide laut Anklage eine „Session“ im ersten Obergeschoss des Wohnhauses des Mannes geplant. Wie gewohnt habe er zwei Bierflaschen aus dem Keller geholt. Bei der Rückkehr soll die Frau ihn der Anklage zufolge unvermittelt angegriffen haben. Der Mann starb demnach an einem schweren, stumpfen Schädel-Hirn-Trauma und einer Schädelfraktur, vermutlich verursacht durch sechs bis zwölf Schläge mit einem stumpfen Werkzeug auf seinen Kopf.

In den Tagen danach soll die Frau nach Ansicht der Ermittler vorgetäuscht haben, das Opfer telefonisch erreichen zu wollen, um „den Tatverdacht von sich abzulenken“. Erst am 6. Juli sei sie zu seinem Haus gegangen und habe auch die Nachbarn nach dem Verbleib des Mannes gefragt. Dabei habe sie vorgegeben, sich Sorgen zu machen und sogar eine Vermisstenanzeige erstattet, sagte die Staatsanwältin. Am Tag darauf habe die Polizei schließlich die Leiche des Mannes entdeckt.

Keine intimen Details für Öffentlichkeit

Das Gericht betonte, mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit der Angeklagten die Möglichkeit geben zu wollen, frei zu sprechen - ohne Angst, intime Details aus ihrem Privatleben, aber auch aus ihrer Arbeit als Sexarbeiterin öffentlich preiszugeben. Sonst bestehe die Gefahr, dass sie sich nicht angemessen verteidigen würde und Details nicht erwähne, sagte der Vorsitzende Richter - auch mit Blick auf das große mediale Interesse an dem Prozess. Der Beschluss gilt demnach für die Dauer der Aussage der Angeklagten.

Für den Prozess sind insgesamt mehr als 20 Verhandlungstage terminiert. Am Dienstag soll es mit der Vernehmung von Zeugen weitergehen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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