Migration
Ehemalige JVA Ingolstadt wird Standort für EU-Asylverfahren

Jens Kalaene/dpa
An zwei Standorten in Bayern werden künftig die sogenannten Außengrenzverfahren für Einreisen in die EU stattfinden. (Symbolbild)

Die ehemalige Justizvollzugsanstalt in Ingolstadt wird künftig der zweite bayerische Standort für die neuen Außengrenzverfahren der Europäischen Union. Derzeit werde der die ehemalige JVA noch umgebaut, damit sie die neuen Anforderungen und Standards des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erfülle, teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in München mit. Einen Zeitpunkt für die Inbetriebnahme nannte er nicht. Zuvor werde die direkte Anwohnerschaft aber von der Regierung von Oberbayern nähere Informationen erhalten.
Der erste bayerische Standort für GEAS-Verfahren am Flughafen München war pünktlich zum Inkrafttreten von GEAS bereits zum 12. Juni 2026 in Betrieb gegangen. „Bayern ist bei der Umsetzung von GEAS damit voll auf Kurs“, betonte Herrmann. Er verspreche sich von einer konsequenten Umsetzung der neuen GEAS-Regeln „Rückenwind für die Asylwende und noch mehr Ordnung bei der Zuwanderung“.
Herrmann unterstrich die Bedeutung der GEAS-Reform und verwies auf die Schlüsselrolle der Staaten an den Außengrenzen. „Ein wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen und beschleunigte Verfahren sind entscheidende Voraussetzungen für ein geordnetes Asylsystem in Europa“, sagte er. Die neuen Grenzverfahren seien ein bedeutender Schritt, um Asylentscheidungen schneller zu treffen und Rückführungen abgelehnter Asylbewerber konsequent umzusetzen. Bayern arbeite hierzu eng mit dem Bund zusammen.
Das neue Außengrenzverfahren nach GEAS ist ein verpflichtendes Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, in dem über bestimmte Asylanträge noch vor der Einreise in die Europäische Union entschieden wird. Hierzu zählen insbesondere Asylanträge von Personen aus Herkunftsländern mit geringen Erfolgsaussichten. Der Freistaat Bayern ist aufgrund seiner EU-Außengrenzen an den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen dazu verpflichtet, insgesamt 54 Plätze für das Außengrenzverfahren bereitzustellen. Wegen des Einreiseschwerpunkts am Münchner Flughafen als zweitgrößtem internationalen Flughafen Deutschlands wurden die Standorte für das Außengrenzverfahren in dessen Umgebung im Regierungsbezirk Oberbayern geschaffen.
Während des Außengrenzverfahrens unterliegen die Personen einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit und dürfen die Einrichtung nur durch Ausreise verlassen. Alle notwendigen Betreuungsleistungen werden in den Standorten von geschultem Personal erbracht. Die maximale Dauer für das Außengrenzverfahren beträgt 25 Wochen.
Die Regierung von Oberbayern wird die Einrichtung in Ingolstadt verantwortlich betreiben. Den Betrieb am Flughafen München übernimmt, wie auch bereits im Flughafenverfahren, das Landesamt für Asyl und Rückführungen.








