Kriminalität

BGH hebt Urteil wegen Totschlags von Prostituierter auf

Die Verteidiger des Mannes, Christian Barthelmes (l.) und Thomas Drehsen (r.), hatten für den 74-Jährigen einen Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert. (Archivbild)

Die Verteidiger des Mannes, Christian Barthelmes (l.) und Thomas Drehsen (r.), hatten für den 74-Jährigen einen Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert. (Archivbild)

Von dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Bamberg gegen einen Mann, der eine Prostituierte umgebracht haben soll, aufgehoben. „Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beweiswürdigung den hohen Anforderungen in Fallkonstellationen, in denen dem Täter ein Tötungsdelikt trotz Unauffindbarkeit der Leiche zur Last gelegt wird, nicht gerecht worden sei“, teilte das Landgericht mit. Zuvor hatten die „Nürnberger Nachrichten“ berichtet.

Beispielsweise sei beim Urteil im vergangenen Herbst ausgeschlossen worden, dass eine andere Erklärung für das Verschwinden der Frau als ihre Tötung möglich sei. Zudem dürfe nicht außer Betracht gelassen werden, dass die 33-Jährige nicht auch durch jemand anderen umgebracht worden sein könnte. „Diese müsse anhand von Tatsachen ausgeschlossen werden, um den Angeklagten belasten zu können“, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Der BGH habe den Fall nun an eine andere Kammer des Landgerichts verwiesen, das Verfahren muss neu aufgerollt werden.

Das Landgericht hatte den 74-Jährigen im vergangenen Oktober wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Die Strafkammer war überzeugt, dass der Angeklagte die Frau im August 2024 auf seinem Grundstück bei Eggolsheim (Landkreis Forchheim) im Streit tötete und ihre Leiche an einen unbekannten Ort brachte. Der Deutsche hatte die 33-Jährige 2023 in einem Saunaclub in Nürnberg kennengelernt und anschließend eine Beziehung mit ihr geführt. Es soll auch Geld geflossen sein.

Am 1. August 2024 kam es nach Überzeugung der Kammer zwischen beiden zum Streit, weil die 33-Jährige erkannt habe, dass sie von „ihrem Opa“, wie sie an ihre Familie geschrieben habe, erst mal kein weiteres Geld mehr bekomme. Sie kündigte an, allein nach Bulgarien fahren zu wollen.

In diesem Moment habe der Angeklagte, den mehrere Zeugen als in die 33-Jährige verliebt beschrieben hatten, erkannt, dass es der Prostituierten nur ums Geld gegangen sei, sagte die Vorsitzende Richterin damals. Der 74-Jährige habe sich ausgenutzt und abserviert gefühlt. Aus Wut und Frust habe er beschlossen, die 33-Jährige zu töten.

Der Mann hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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