Rauchmelder-Test

Stiftung Warentest haftet für Folgen von fehlerhaftem Test

In allen Bundesländern gilt eine Rauchmelderpflicht für Häuser und Wohnungen. (Symbolbild)

In allen Bundesländern gilt eine Rauchmelderpflicht für Häuser und Wohnungen. (Symbolbild)

Von dpa

Die Stiftung Warentest muss für die wirtschaftlichen Folgen eines von ihr beauftragten Tests haften. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sprach dem Rauchmelder-Hersteller Pyrexx einen Schadenersatz zu. Die genaue Höhe muss das Landgericht als Vorinstanz festlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Berliner Mittelständler waren nach eigenen Angaben nach einem negativen Testurteil („Mangelhaft (5,0)“) aus dem Jahr 2020 Aufträge und Kunden verloren gegangen. Das habe das Unternehmen fast die Existenz gekostet. „Millionen Haushalte waren verunsichert, das Geschäft brach ein, jeder dritte Mitarbeiter verlor seinen Job“, heißt es in einer Erklärung von Pyrexx. Das Unternehmen verlangt 7,7 Millionen Euro Schadenersatz.

Die Stiftung Warentest wurde gegründet mit dem Ziel, den Verbraucherschutz durch unabhängige, vergleichende Tests zu fördern. (Symbolbild)
Die Stiftung Warentest wurde gegründet mit dem Ziel, den Verbraucherschutz durch unabhängige, vergleichende Tests zu fördern. (Symbolbild)
Die Stiftung Warentest wurde gegründet mit dem Ziel, den Verbraucherschutz durch unabhängige, vergleichende Tests zu fördern. (Symbolbild)
Der Berliner Hersteller Pyrexx wehrt sich vor Gericht gegen die Bewertung eines seiner Produkte mit der Note «mangelhaft» in einem Test der Stiftung Warentest von Ende 2020. (Archivbild)
Der Berliner Hersteller Pyrexx wehrt sich vor Gericht gegen die Bewertung eines seiner Produkte mit der Note «mangelhaft» in einem Test der Stiftung Warentest von Ende 2020. (Archivbild)
Der Berliner Hersteller Pyrexx wehrt sich vor Gericht gegen die Bewertung eines seiner Produkte mit der Note «mangelhaft» in einem Test der Stiftung Warentest von Ende 2020. (Archivbild)

Die Stiftung Warentest sieht durch die OLG-Entscheidung den Verbraucherschutz gestärkt, „da sie auch künftig vergleichende Warentests auf bewährte Weise ermöglicht“, wie ein Sprecher der Stiftung mit Sitz in Berlin mitteilte. „Gleichzeitig akzeptieren wir die Entscheidung des Gerichts, dass wir für unsere Pflichtverletzung haften müssen.“ Die geforderte Summe halte die Stiftung jedoch für „realitätsfern“.

In der ersten Instanz beim Landgericht Frankfurt hatte die Stiftung sämtliche Unterlassungsansprüche des Unternehmens anerkannt und das falsche Testergebnis zurückgezogen. Schadenersatz wollte die Stiftung aber nicht leisten und ging in dieser Frage in die Berufung. Den angekündigten erneuten Brandmelder-Test hat sie bislang nicht veröffentlicht.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Folgen Sie Themen dieses Artikels:

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein Idowa

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.