Verbraucher

Verbraucherzentrale und Eventim einigen sich auf Vergleich

CTS Eventim stellt über ein Onlineportal Gutscheine bereit. (Archivbild)

CTS Eventim stellt über ein Onlineportal Gutscheine bereit. (Archivbild)

Von dpa

Im Streit um die Rückerstattung von Ticketbestellungen haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Ticketanbieter CTS Eventim auf einen Vergleich geeinigt. Das Musterfeststellungsverfahren ist damit abgeschlossen, wie beide Seiten bestätigten. Unter anderem ging es um Veranstaltungsabsagen während der Corona-Pandemie.

Im Klageregister eingetragene Verbraucher können demnach bei Eventim pauschal einen 20-Euro-Gutschein einfordern. Der Gutschein kann über ein Onlineportal abgerufen werden. Mit dem Gutschein seien alle Ansprüche der Verbraucher abgegolten, teilte CTS Eventim auf dem Portal mit.

Mehr als 5.000 Verbraucher hatten sich laut Verbraucherzentrale der Musterfeststellungsklage - umgangssprachlich Sammelklage - angeschlossen. „Durch den Vergleich wurde kein genereller Anspruch von Ticketkäufern auf die Erstattung von Gebühren gegen Eventim anerkannt oder festgestellt“, teilte die Verbraucherzentrale aus Berlin mit.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Musterfeststellungsklage gegen CTS Eventim organisiert. (Archivbild)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Musterfeststellungsklage gegen CTS Eventim organisiert. (Archivbild)

Die Verbraucherzentrale hatte laut einer älteren Mitteilung im Dezember 2022 die Musterfeststellungsklage beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht. Die Beratungsstelle für Verbraucher warf Eventim vor, in manchen Fällen Ticketzahlungen nach abgesagten Veranstaltungen teils einbehalten zu haben. Eventim bezeichnete die Klage als unbegründet.

Musterfeststellungsklagen, bekannt etwa aus dem VW-Abgasskandal, sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbraucherverbänden, für Geschädigte zu klagen. Im Fall einer erfolgreichen Klage können Verbraucher sich auf das Urteil berufen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

In der Praxis müssen Verbraucher nicht immer erneut klagen - etwa, wenn es zu einem Vergleich kommt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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