Gebühren nicht erstattet?

Verbraucherschützer prüfen Sammelklage gegen Airlines

Wer seinen Flug nicht antritt, kann sich Steuern und Gebühren erstatten lassen.

Wer seinen Flug nicht antritt, kann sich Steuern und Gebühren erstatten lassen.

Von dpa

Wer seinen gebuchten Flug nicht antritt, muss zumindest die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet bekommen. Weil aber einige Fluggesellschaften widerrechtlich solche Entgelte einbehalten, sucht die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nun konkrete Fälle für eine mögliche Sammelklage.

Laut VZBV sind mindestens die Luftverkehrsteuer, die Luftsicherheitsgebühr für die Passagierkontrollen am Flughafen und weitere Entgelte bei nicht angetretenen Flügen erstattungsfähig. Auf einer Europa-Strecke mit einer Low-Cost-Gesellschaft könnten die Beträge zwischen 25 und 30 Euro liegen, so die Verbraucherschützer.

„Viele Airlines erwecken den Eindruck, als gäbe es bei einem nicht genutzten Flug grundsätzlich nichts zurück. Das verunsichert Verbraucher:innen und hält viele davon ab, ihr Geld einzufordern. Wir wollen mit der Umfrage klären, wie verbreitet das Problem ist, und gegen welche Airlines wir mit Sammelklagen vorgehen können“, sagt die VZBV-Referentin für Sammelklagen, Katarzyna Guzenda, laut einer Mitteilung.

Konkrete Airlines nennt die Organisation nicht. Sie fragt nach einschlägigen Erfahrungsberichten von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die einen Flug verpasst, storniert oder nicht angetreten haben, ohne dann die Gebühren erstattet bekommen zu haben. Sie sollen in einer kurzen Umfrage ihren Fall schildern und können sich für weitere Informationen auf eine E-Mail-Liste setzen lassen. Eine Teilnahme an der möglichen Sammelklage ist damit nicht verbunden.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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