Bahnverkehr

Trassenpreise steigen 2027 im Schnitt um knapp acht Prozent

Für die Nutzung der Schieneninfrastruktur müssen Verkehrsunternehmen Geld an die DB InfraGo zahlen. (Archivbild)

Für die Nutzung der Schieneninfrastruktur müssen Verkehrsunternehmen Geld an die DB InfraGo zahlen. (Archivbild)

Von dpa

Die Gebühren für die Nutzung des deutschen Schienennetzes sollen 2027 im Durchschnitt um 7,9 Prozent steigen. Die für das Netz zuständige DB InfraGo will bei der Bundesnetzagentur einen Zielerlös von 7,5 Milliarden Euro beantragen, wie die Deutsche Bahn mitteilte. Im Schienengüterverkehr sollen die Trassenpreise - eine Art Mautgebühr für die Schiene - demnach um 12,9 Prozent steigen, im Schienenpersonennahverkehr um 7,7 Prozent und im Fernverkehr um 5,0 Prozent.

Damit will die InfraGo eine vom Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) festgelegte Obergrenze der Gesamtkosten von 8,2 Milliarden Euro nicht ausschöpfen. Das VG Köln hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass die Bahn die Trassenpreise im kommenden Jahr im geplanten Umfang erhöhen und auf die Verkehrsunternehmen umlegen darf.

Trassenpreise steigen weiter

Für 2028 will die InfraGo zunächst einen Zielerlös von 8,6 Milliarden Euro beantragen. Rechnerisch entspräche dies einer durchschnittlichen Erhöhung der Trassenpreise um 15,1 Prozent. Nach Angaben der Bahn handelt es sich dabei um einen vorläufigen Wert, weil unter anderem die Höhe der Instandhaltungsförderung noch nicht feststeht. Sobald die offenen Punkte geklärt seien, solle der Antrag entsprechend nach unten angepasst werden.

Die Bahn-Tochter DB InfraGo ist die Betreiberin des deutschen Schienennetzes. Wer darauf fahren will, muss eine Gebühr an sie zahlen. Die InfraGo finanziert damit unter anderem den Betrieb, die Instandhaltung und Investitionen ins Schienennetz.

Möglicherweise Auswirkungen auf Angebot im Regionalverkehr

Die Gebühr wird pro Kilometer erhoben und fällt für die drei Verkehrsarten Güter-, Fern- und Regionalverkehr unterschiedlich hoch aus. Die jeweiligen Trassenpreise müssen über ein komplexes Verfahren von der Bundesnetzagentur jedes Jahr neu genehmigt werden.

Die höheren Gebühren könnten Auswirkungen auf das Angebot für Fahrgäste im Regionalverkehr haben, denn schon jetzt kämpfen die Unternehmen dort mit stark gestiegenen Kosten etwa bei Personal und Energie. Der Europäische Gerichtshof hat im März die sogenannte Trassenpreisbremse gekippt, durch die die Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr von stark steigenden Trassenpreisen ausgenommen waren.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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