Wettbewerb auf der Schiene

Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur rechtswidrig

Der Beschluss der Netzagentur ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. (Archivbild)

Der Beschluss der Netzagentur ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. (Archivbild)

Von dpa

Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen. Das Gericht erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet, in einem Eilbeschluss für rechtswidrig.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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