Gutachten steht aus
Regensburger Staatsanwaltschaft äußert sich zum Fall Riekofen
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat sich am Mittwoch zu einer möglichen Anklageerhebung im Fall Riekofen gegen eine Beschuldigte aus dem Kreis Straubing-Bogen geäußert. „Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich mitteilen, dass ein schriftliches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben wurde und noch nicht vorliegt. Erst nach dessen Eingang kann über den Abschluss des Verfahrens entschieden werden“, sagt Thomas Schug, Staatsanwalt und stellvertretender Pressesprecher.
Im Zuge dieses Gutachtens fand Ende Mai ein Ortstermin an der Unfallstelle auf der Landstraße bei Riekofen statt. Im Kern geht es um die Frage, ob eine fahrlässige Tötung nachweisbar ist. „Der Vor-Ort-Termin diente der Rekonstruktion des Tatgeschehens (Fahrzeug, Lichtverhältnisse etc.) im Rahmen des in Auftrag gegebenen unfallanalytischen Sachverständigengutachtens“, so die Staatsanwaltschaft. „Im Rahmen der Begutachtung muss ja insbesondere geklärt werden, ob die Beschuldigte überhaupt die Möglichkeit hatte, den Zusammenstoß zu vermeiden, da nur dann der Tatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllt wäre.“
Eine fahrlässige Tötung nach Paragraf 222 liegt vor, wenn eine Person durch mangelnde Sorgfalt den Tod eines Menschen verursacht, ohne diesen gewollt oder billigend in Kauf genommen zu haben. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.












