Urteil gefällt

Regensburger Zündler muss nicht in Psychiatrie

Weil er im Regensburger Stadgebiet zwei kleinere Brände gelegt hatte, stand ein 52-Jähriger vor Gericht. Wegen Gemeingefährlichkeit sollte er in der Psychiatrie einziehen.

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Der Mandant von Anwalt Maximilian Keser bei der Eröffnung des Prozesses. Am Freitag wurde entschieden, dass er nicht in die Psychiatrie muss.

Der Mandant von Anwalt Maximilian Keser bei der Eröffnung des Prozesses. Am Freitag wurde entschieden, dass er nicht in die Psychiatrie muss.

Ein 52-jähriger Deutscher, der an paranoider Schizophrenie leidet, musste sich vor dem Landgericht Regensburg wegen Brandstiftung verantworten.

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