Berufung gescheitert

Regensburger Kinderpornosammler akzeptiert Haftstrafe im zweiten Anlauf

Ein 44-jähriger Regensburger ist nach eigenen Angaben "nicht krank", sondern hat eine "Sammelleidenschaft". Damit hatte er schlechte Karten vor dem Berufungsgericht.

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Dass der geständige Täter ernsthaft sein Problem aufarbeiten will, daran ergaben sich in der Berufungsverhandlung erhebliche Zweifel. Um nicht eine weit höhere Strafe zu riskieren, zog er seine Berufung zurück.

Dass der geständige Täter ernsthaft sein Problem aufarbeiten will, daran ergaben sich in der Berufungsverhandlung erhebliche Zweifel. Um nicht eine weit höhere Strafe zu riskieren, zog er seine Berufung zurück.

Ein heute 44-jähriger Regensburger hat bereits 2023 Berufung gegen eine vom Amtsgericht verhängte Haftstrafe wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie eingelegt.

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