Erhöhte Präsenz

Polizei zieht Bilanz zum Waffenverbot am Hauptbahnhof Regensburg

Am Wochenende fand ein Schwerpunkteinsatz der Polizei statt. Sichergestellt wurden zwei Reizstoffsprühgeräte, zwei Messer und eine Schreckschusswaffe mit Munition.

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Ein 30-Jähriger trug dieses Neck-Knife bei sich.

Ein 30-Jähriger trug dieses Neck-Knife bei sich.

Von Redaktion idowa

Die Bundespolizei hat am Wochenende an mehreren Bahnhöfen in Deutschland ihre Präsenz erhöht, um das Sicherheitsgefühl der Reisenden zu stärken. Auch die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen war mit mehreren Streifen am Hauptbahnhof Regensburg im Einsatz, hierunter waren auch Beamte der Bundespolizeiabteilung.

Für den genannten Zeitraum hatte die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Regensburg erlassen. Die Allgemeinverfügung galt für solche gefährlichen Gegenstände, die nicht ohnehin nach dem Waffengesetz verboten sind.

Nun zieht die Polizei Bilanz. Wie sie in einer Pressemitteilung schreibt, kontrollierten am Freitagabend Bundespolizisten einen 16-Jährigen am Hauptbahnhof. Die Beamten fanden bei dem Mann ein Reizstoffsprühgerät und stellten es sicher. Wenig später stellten die Polizisten bei einem 31-Jährigen ein Cuttermesser sicher.

Im Rahmen des Schwerpunkteinsatzes erkannte zudem ein Super-Recognizer am Samstag gegen 16.30 Uhr einen per Haftbefehl gesuchten 73-Jährigen. Der Mann habe seine Justizschulden aufgrund eines Bußgeldverfahrens in Höhe von über 50 Euro bezahlt und durfte danach weiterreisen.

Am Samstagabend habe eine Bundespolizeistreife bei einem 19-Jährigen eine Schreckschusswaffe mit vier Patronen gefunden und nahm ihm beides ab. Kurze Zeit später kontrollierten Bundespolizisten einen 36-Jährigen im Bahnhof und stellten bei ihm ein Pfefferspray sicher.
Gegen Mitternacht stellten die Einsatzkräfte bei einem 30-Jährigen ein Neck-Knife fest, welches er um den Hals getragen habe. Da gegen ihn ein Waffenbesitzverbot vorliegt, wird wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Für die Verstöße gegen die Allgemeinverfügung kann ein Zwangsgeld verhängt werden.

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