Schwerpunkteinsatz

Warum das Waffenverbot am Hauptbahnhof Regensburg nur zeitlich befristet ist

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An diesem Wochenende gilt am Hauptbahnhof Regensburg ein strenges Mitführverbot für gefährliche Gegenstände.

An diesem Wochenende gilt am Hauptbahnhof Regensburg ein strenges Mitführverbot für gefährliche Gegenstände.

Für den Zeitraum ab Freitag (15 Uhr) bis zum Sonntag (3 Uhr) erlässt die Bundespolizeidirektion München eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Regensburg. Dadurch wird in diesem Bereich das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten, wie die Polizei mitteilt.

Ziel des bereits dritten Schwerpunkteinsatzes in diesem Jahr sei es, Straftaten zu verhindern, Ermittlungsverfahren bei der Feststellung strafrechtlich relevanter Sachverhalte unverzüglich einzuleiten und das Sicherheitsgefühl der Reisenden sowie der Beschäftigten im Bahnbereich nachhaltig zu stärken.

Bundespolizisten würden dabei die konsequente Einhaltung der geltenden Verbote überwachen, um Reisende und Sicherheitspersonal effektiv vor entsprechenden Angriffen zu schützen. 

Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und - unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz - Zwangsgelder festgesetzt werden. Weitere Folgen seien zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot.

Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in der Allgemeinverfügung enthalten. Diese ist auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht. Im Geltungsbereich werden Plakate ausgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.

Ganzjähriges Verbot ist nicht durchsetzbar

Das durch die Allgemeinverfügung temporäre Mitführverbot für gefährliche Gegenstände ist jedoch nicht dauerhaft möglich, wie die Bundespolizei auf Anfrage der Mediengruppe Attenkofer mitteilt. Grund dafür sei, dass die Allgemeinverfügung über bereits bestehende Verbote im Waffengesetz hinausreiche. Beispielsweise dürfen Polizisten an diesem Wochenende auch normale Werkzeuge wie Schraubenzieher, die normalerweise nicht unter das Waffenverbot fallen, abnehmen.

Welche Waffen nicht mitgeführt werden dürfen

  • Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (zum Beispiel Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
  • Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu Schadensvergrößerung führen.
  • Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
  • Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
  • Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
  • Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.

 

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