Kontrollen

Zoll deckt mehrere Verstöße im Gaststättengewerbe in Straubing auf

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Die Einsatzkräfte kontrollierten das Gaststättengewerbe. (Symbolbild)

Die Einsatzkräfte kontrollierten das Gaststättengewerbe. (Symbolbild)

Wahl-O-Mat
Von Redaktion idowa

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Plattling des Hauptzollamts Landshut hat am späten Freitagabend Kontrollen im Gaststättengewerbe in Straubing durchgeführt. Dabei stellten die Einsatzkräfte mehrere Verstöße fest.

Anlass der Prüfungen seien Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten im Bereich der Beschäftigungsverhältnisse sowie auf mögliche Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen gewesen, teilt das Hauptzollamt mit. Im Rahmen der Maßnahme überprüften die Einsatzkräfte insbesondere die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten, das Vorliegen möglicher Fälle illegaler Beschäftigung, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Beachtung der Vorschriften des § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, speziell der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung und der Ausweismitführungspflicht.

Bereits während der Kontrolle seien Verstöße gegen die Stundenaufzeichnungspflicht, gegen die Ausweismitführungspflicht sowie gegen die unerlaubte Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderlichen Aufenthaltstitel festgestellt worden, die Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge haben. Darüber hinaus trafen die Einsatzkräfte drei Arbeitnehmer an, die nicht über den für ihre Beschäftigung erforderlichen Aufenthaltstitel verfügten und daher keiner Erwerbstätigkeit hätten nachgehen dürfen. Gegen die betroffenen Personen wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten sowie die im Rahmen der Kontrollen durchgeführten Personenbefragungen werden derzeit weiter ausgewertet und bearbeitet.

Die Kontrolle sei Teil der regelmäßigen behördenübergreifenden Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Ziel dieser Kontrollen sei es, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen und illegale Beschäftigungsstrukturen frühzeitig aufzudecken. Unterstützt wurde die Maßnahme von der Ausländerbehörde der Stadt Straubing.

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