Gewaltsame Flucht
Urteil gefallen: Mehrjährige Haftstrafen für Straubinger BKH-Ausbrecher
Am Landgericht Regensburg ist im Prozess um die vier Straftäter, die gewaltsam aus dem Straubinger Bezirkskrankenhaus ausgebrochen sind, gerade das Urteil gefallen: Die vier Männer bekommen zwischen knapp sechs und neuneinhalb Jahre Haft.
Das Gericht sprach die Angeklagten wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung schuldig und urteilte, dass es für keinen von ihnen Sicherungsverwahrung geben wird. Der 32-jährige Bosnier muss für acht Jahre hinter Gitter, die Staatsanwaltschaft hatte zwölf gefordert. Der 29-jährige Kosovare bekam fünf Jahre und zehn Monate und wird nicht in einer Psychiatrie untergebracht. Der Dritte im Bunde, ein 29-jähriger Deutscher, muss für sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Hier hatte die Staatsanwaltschaft elfeinhalb Jahre gefordert.
Beim vierten Angeklagten, einem 30-jährigen Deutschen, kommen zusätzlich noch die Tatbestände Drogenhandel und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hinzu, er bekam mit neuneinhalb Jahren die höchste Haftstrafe. Hier hatte die Staatsanwaltschaft 14 Jahre mit Sicherungsverwahrung gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Zur Last gelegt wurde den Männern die Geiselnahme, gefährliche Körperverletzung sowie der Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Die Männer haben im August 2024 einen Mitarbeiter des Bezirkskrankenhauses als Geisel genommen, um die Öffnung der Pforte zu erzwingen und zu fliehen. Dabei haben sie ihn zu Boden geschlagen, gefesselt und mit einer spitzen Spiegelscherbe bedroht und misshandelt. Weil sie um das Leben ihres Kollegen fürchteten, öffnete das Schleusenpersonal schließlich die Pforte, die Täter konnten fliehen.
Nur wenige Wochen nach ihrer Flucht konnten die Männer in Österreich und der Türkei gefasst werden. Während des Prozesses, der seit Dezember vergangenen Jahres lief, räumten die Angeklagten die Tat ein und baten die BKH-Mitarbeiter um Entschuldigung. Zudem gab es Schmerzensgeldzahlungen. Das wertete die Kammer zugunsten der Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen zwischen neuneinhalb und 14 Jahren, die Verteidiger deutlich niedrigere Strafen. Für zwei der Täter verlangte die Staatsanwaltschaft zusätzlich die nachträgliche Sicherungsverwahrung.
Ein ausführlicher Bericht folgt.















