Chance im Entzug
Prügelnder Junkie (43) aus Straubing kommt nicht in Sicherungsverwahrung
Zwar wurde der vielfach vorbestrafte und drogenkranke 43-Jährige aus der Straubinger Obdachlosenszene am Freitag unter anderem wegen schwerem räuberischen Diebstahl und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die begangenen Taten seien aber “bei Weitem nicht schwer genug”, um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu begründen. Stattdessen sieht das Landgericht Regensburg durchaus noch Erfolgschancen für einen geschlossenen Drogenentzug.
Richter Wolfgang Schirmbeck hatte bei seiner Urteilsbegründung “eine ganze Litanei” von Raufereien, Diebstählen und anderen Verfehlungen des seit frühester Jugend drogensüchtigen Spätaussiedlers aus dem Frühjahr 2025 abzuarbeiten.
Etliche Anklagepunkte waren schon entfallen
Praktisch ständig unter dem Einfluss von Methadon, Alkohol und allen möglichen anderen Drogen, habe der 43-Jährige etwa bei einer Rauferei am Bahnhof mit einem Stuhl auf einen Kontrahenten aus dem Drogenmilieu eingeschlagen. Ein wertvolles E-Bike stahl er im Vollrausch, wurde von der Polizei erwischt und randalierte dann. In mehreren Supermärkten stahl er Alkohol, wurde jeweils erwischt und hatte einmal ein Pfefferspray dabei, was er als Waffe hätte einsetzen können. Einem Bekannten haute er auf die Nase, weil er seine Freundin in dessen Wohnung vermutete. Drei Jahre und sechs Monate seien in der Gesamtschau Tat und Schuld angemessen, befand die Strafkammer. Nicht weiter verfolgt wurden übrigens ein Vorfall vom Allachbach und ein weiterer in einer Obdachlosenunterkunft; hier waren die gegen ihn ermittelten Vorwürfe vor lauter substanzbedingter Vernebelung aller Beteiligten einfach nicht mehr aufzuklären.
Trotz allem ist er noch ein bisschen lernfähig
Aber “ die spannende Frage war ja, welche Massregeln zu verhängen waren”, leitete Richter Schirmbeck zum eigentlichen Thema über. Für den von der Staatsanwaltschaft beantragten Vorbehalt der Sicherungsverwahrung, “liegen wegen der Schwere der begangenen Taten die Voraussetzungen schon formal nicht vor.” Die Diebstahlschäden bewegten sich in einem sehr niedrigen Bereich, das E-Bike habe sein Besitzer zurückbekommen. Auch die Körperverletzungen seien sämtlich nur leicht gewesen, wenn auch mit einem Stuhl als gefährlichem Werkzeug oder durch einen Schubser in ein Bahngleis viel mehr hätte passieren können.
Jedoch müsse man auch die Schuldunfähigkeit des "polytoxikomanen" Langzeitabhängigen während der Taten berücksichtigen und wie er sich seitdem im Straubinger BKH entwickelt habe. Eine Therapeutin habe ihm attestiert, “dass neue Medikamente ihn auf ein Level gebracht haben, auf dem er behandelbar ist. Seit Januar läuft’s drogenfrei, das ist für so jemanden eine große Leistung”. Er habe sein Problem und die drohenden Konsequenzen eingesehen und trotz einer hirnorganischen Schädigung zeige er sich “offen, über seinen Suchtdruck zu sprechen”. Die Hoffnung, irgendwann mit seiner Partnerin ein halbwegs drogenfreies Leben zu führen, sei Motivation für ihn und ”auch die Tatsache, dass einem das Umfeld wegstirbt, gibt einem zu denken”.














